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URTEILE
GdB-TABELLE
SCHLAGWORTVERZEICHNIS
ANWÄLTE
GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis
VersorgungsmedizinischeGrundsätze
Allgemeine Grundsätze
1. Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle
2. Kopf und Gesicht
3. Nervensystem und Psyche
4. Sehorgan
5. Hör- und Gleichgewichtsorgan
6. Nase
7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
9. Herz und Kreislauf
10. Verdauungsorgane
11. Brüche (Hernien)
13. Männliche Geschlechtsorgane
12. Harnorgane
15. Stoffwechsel, innere Sekretion
16. Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
17. Haut
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
Begutachtung
Merkzeichen
18.1 Allgemeines
18.2.1 Entzündliche-rheumatische Krankheiten (z. B. Bechterew-Krankheit)
18.2.2 Kollagenosen
18.2.3 Vaskulitiden
18.3 Beurteilung nicht entzündlicher Krankheiten der Weichteile
18.4 Fibromyalgie
18.5 Chronische Osteomyelitis
18.6 Muskelkrankheiten
18.7 Kleinwuchs
18.8 Großwuchs
18.9 Wirbelsäulenschäden
18.10 Beckenschäden
18.11 Gliedmaßenschäden, Allgemeine
18.12 Endoprothesen
18.13 Schäden der oberen Gliedmaßen
18.14 Schäden der unteren Gliedmaßen
18.2.1 Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule (z.B. Bechterew-Krankheit)
ohne wesentliche Funktionseinschränkung
mit leichten Beschwerden
mit geringen Auswirkungen (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität)
mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität)
mit schweren Auswirkungen (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz)
Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver Therapien sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen.
18.2.2 Kollagenosen (z.B. systemischer Lupus erythematodes, progressivsystemische Sklerose, Polymyositis/Dermatomyositis),
18.2.3 Vaskulitiden (z.B. Panarteriitis nodosa, Polymyalgia rheumatica)
Die Beurteilung des GdS bei Kollagenosen und Vaskulitiden richtet sich nach Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, wobei auch eine Analogie zu den Muskelkrankheiten in Betracht kommen kann. Für die Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdS von 50 nicht unterschritten werden.
18.3 Bei der Beurteilung nicht-entzündlicher Krankheiten der Weichteile kommt es auf Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie auf die Auswirkungen auf den Allgemeinzustand an.